Informationen zum Erbrecht

Das Erbrecht ist ein äußerst interessantes Rechtsgebiet, mit dem sich Rechtsanwalt Lemmer intensiv beschäftigt. Dabei geht es schwerpunktmäßig um erbrechtliche Beratungen durch die spätere Streitigkeiten der Erben untereinander vermieden werden sollen. Denn Testamente, die die gewünschten Ziele unter Berücksichtigung insbesondere auch der steuerlichen Aspekte tatsächlich umfassend erreichen sind selten. Es gibt Schätzungen, dass nur 15% der Bevölkerung überhaupt ein Testament hat, und nur 4% dieser Testamente als rundum gelungen zu bezeichnen sind. Diese Zahlen sind umso erschreckender, sieht man sich einmal an, wie groß die Summe der in den nächsten Jahren zu verwerbenden Werte ist. Man spricht hier von über € 2.000.000.000,--, also über zwei Billionen Euro, für diejenigen, denen bei so großen Zahlen die passenden Bezeichnungen fehlen. Zum Vergleich: Der Bundeshaushalt bewegt sich momentan bei jährlich rund 1/4 Billion Euro. Der Bundeshaushalt wäre also mit dem in den nächsten zehn Jahren zu vererbenden Geld über acht Jahre zu sichern. Kein Wunder also, dass Vater Staat mit der Erbschaftssteuer nicht gerade zurückhaltend ist.

Und dabei sind sich viele Leute überhaupt nicht bewusst, wie hoch der Wert des zu vererbenden Vermögens eigentlich ist, und an wen dieses Vermögen gehen wird, wenn nicht die im konkreten Einzelfall  notwendigen Überlegungen angestellt und die ggf. notwendigen Schritte eingeleitet worden sind. Schon ein seit Generationen in der Familie befindliches Eigenheim kann erbschaftssteuerliche Ansprüche auslösen, insbesondere dann, wenn Erbe kein direkter Verwandter ist.

Und auch bei der gesetzlichen Erbfolge gibt es oft Überraschungen, mit denen niemand gerechnet hätte. So erben bei einem kinderlosen Ehepaar, bei dem die Eltern eines Ehegatten bereits verstorben sind automatisch dessen Nichten und Neffen mit. Und auch der Güterstand der Ehe spielt für das Erbrecht des überlebenden Ehegatten eine Rolle. Es kann in besonderen Fällen sogar sinnvoll sein, dass ein Ehegatte das Erbe ausschlägt und dann über einen konkret berechneten Zugewinnausgleich mehr erhält, als über das Erbrecht. Auf der anderen Seite kann die Ausschlagung des Erbes aber auch der einzige Weg sein, als Erbe nicht finanziell mit einem überschuldeten Erbe in den Abgrund gerissen zu werden. Die Fristen hierfür sind extrem kurz, und bei Zweifel am Wert eines Erbes muss man sofort handeln.

Dies zeigt, dass sowohl bei der Erbvorsorge, der Ausfertigung eines Testamentes, als auch im Erbfall professioneller Rat gefragt ist, um nicht unnötig Geld zu verschenken und Werte und das Vermögen eines Erben zu gefährden. Sprechen Sie daher rechtzeitig zum Beispiel einen hierauf spezialisierten Anwalt an!

Eine kleine allgemeine Einführung zum Thema bieten die beiden folgenden Dateien. Es handelt sich um den Foliensatz und das Script zu Vorträgen, die Rechtsanwalt Lemmer kürzlich in Langenhagen (z.B. DRK in Kaltenweide und Krähenwinkel) gehalten hat. Haben Sie auch Interesse an einer Vortragsveranstaltung, nehmen Sie bitte Kontakt auf. 

Script Erben und Vererben.pdf

Foliensatz Erben und Vererben.pdf

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