Internet-Strafrecht

Im Internet gelten zunächst einmal die selben strafrechtlichen Bestimmungen wie in der realen Welt. Warum also ein eigener Beitrag unter der Überschrift Internet-Strafrecht?

Einerseits gibt es mittlerweile schon einige besondere, auf das Internet zugeschnittene strafrechtliche Bestimmungen, andererseits hat die vermeintliche Anonymität des Internet aber auch dazu geführt, dass sich viele Menschen dort auf rechtlich fragliche Art und Weise betätigen, die es im realen Leben nicht tun würden.

Dabei steigt die Zahl von Ermittlungsverfahren im Internet, und Staatsanwälte und Richter sind längst nicht mehr außen vor, wenn es im Internet oder unter Zuhilfenahme von Internet-Technologien zu - oft auch nur vermeintlich - strafbaren Handlungen kommt.

Ob als Opfer oder als von strafrechtlichen Ermittlungen Betroffener, Sie benötigen in jedem Fall nicht nur anwaltlichen Rat, sondern auch einen Ansprechpartner mit dem nötigen technischen Hintergrund, der in der Lage ist, Beweise zu sichern, selbst unter Zuhilfenahme von IT- und TK-Technologien zu ermitteln, alternative technische Begehungsformen aufzuzeigen und ggf. eine Beratung dahingehend durchführt, wie entsprechende Probleme in Zukunft zu vermeiden sind.

Klassische Straftaten aus dem Internet-Umfeld sind der betrügerische Einsatz so genannter Dialer-Programme zur vom Nutzer unbemerkten Internet-Einwahl über Mehrwert-Rufnummern (0190/0900), der - teilweise gewerbsmäßig im großen Stil organisierte - Betrug im Rahmen von Internet-Auktionen, der Einsatz von Spionage-Software (Trojaner) zur Ausspähung von privaten oder geheimen geschäftlichen Daten oder aber auch die bloße Nutzung von E-Mails zur Anbahnung von Serienbetrügereien, wie dies von der so genannten Nigeria-Connection und im Rahmen von Kapitalanlagebetrug besonders bekannt ist. Aber auch die gezielte Verseuchung von PCs und Netzwerken durch Computerviren oder Vorfälle im Zusammenhang mit der Nutzung von Online-Banking oder -Brokerage fallen in diesen Bereich. Und auch Straftaten gegen die persönliche Ehre, insbesondere in den modernen Varianten des Mobbing und Stalkings, werden zunehmend unter Nutzung der Internet-Technologien begangen.

Für Ihre Fragen und Probleme im Bereich des Internet-Strafrechts steht Ihnen Rechtsanwalt Lemmer jederzeit gerne unter joerg@schott-lemmer.de zur Verfügung.