Anzeigen-Verkauf für den "Guten Zweck"
Gerade auch in Langenhagen hat diese Methode in letzter Zeit einige Opfer
gefunden. Die Masche variiert vom Thema her, der Zweck ist jedoch immer der
gleiche. Per Telefon oder bei einem persönlichen Besuch werden Geschäftsleute
gebeten Anzeigen in einer Informationsschrift zu schalten. Thema dieser
Schriften ist entweder der Schutz von Kindern im Straßenverkehr, der Schutz von
Kindern vor Gewalt, oder der Tierschutz ... Die Liste ließe sich beliebig
fortsetzen.
So beginnen auch die Gespräche oft mit Sätzen wie: "Meinen Sie nicht auch, dass man für den Schutz von Kindern mehr tun müsste ..." Es wird dann eine Informationsschrift angekündigt, die in Kürze lokal erscheinen werde und von einer Organisation oder vermeintlichen Behörde herausgegeben werde, die entsprechend offiziell klingt. Dabei wird bewusst mit Name wie dem Kinderschutzbund, der Polizei, dem Tierschutzverein, etc. entweder ganz offen falsch oder mit ähnlich klingenden, real nicht existierenden oder mit den vermuteten Organisationen nicht in Kontakt stehenden Gruppierungen geworben, die als Herausgeber oder Unterstützer auftreten.
Insbesondere in Kleinstädten und auf dem "flachen Land" wird zudem gerne dahingehend psychologischer Druck auf die Opfer ausgeübt, dass man angibt, dass bereits alle übrigen Gewerbetreibenden das Projekt unterstützen würden, oder dass die Nichtteilnahme gegenüber Polizei, Schule, etc. bekannt würde. Lassen Sie sich hiervon nicht beeindrucken!
Wenn Sie einen Vertrag unterschreiben wird meist gleich um Vorkasse geben. Die angekündigte Publikation erscheint dann entweder gar nicht, oder aber in einer so geringen Auflage, dass außer den Belegexemplare für die Anzeigenkunden keine bzw. nur eine geringe Verteilung erfolgt. Damit sind die Kosten für die Anzeigen vergeblich aufgewendet worden. Da die Anzeigen insbesondere vor dem Hintergrund der geringen Auflage überteuert sind, entsteht dem Anzeigenkunde ein Schaden. Zumindest wird der Zweck, der Unterstützung sinnvoller Sozialarbeit jedenfalls verfehlt.
Oft kommt hinzu, dass entgegen der ursprüngliche beabsichtigen Buchung einer einer einzelnen Anzeige in Wirklichkeit oft Laufzeitverträge abgeschlossen werden, die eine Vielzahl von Anzeigen enthalten. Durch die geschickte Vertragsgestaltung und Ausnutzung von Gesetzeslücken, sowie Anbieter mit Sitz im Ausland ist eine Verfolgung dieser Delikte oft kaum möglich. Teilweise konnten Gerichte auch keine Strafbarkeit eines solchen Vorfalls feststellen bzw. mussten Kündigungen und Rückerstattungen der Anzeigenpreise ablehnen, da die Anbieter entsprechend geschickt vorgegangen sind.