Wir sind alle Gewinner
Wenn alle Gewinnversprechen aus dem Briefkasten etwas wert wären, dann wären wir ein Land von Millionären. Kaum ein Tag vergeht, an dem mir nicht Autos, Häuser und Geld durch Werbebriefe versprochen werden. Teilweise muss man nur eine Karte zurücksenden oder eine Telefonnummer anrufen, und schon soll der große Reichtum ausbrechen.

Doch warum ist mein Auto noch auf eigene Kosten geleast und warum wohne ich noch nicht längst im gewonnenen Traumhaus? Ganz einfach, weil ich solche Schreiben immer ganz schnell dorthin werfe, wo sie hin gehören, nämlich in die Altpapierkiste. Alle diese Gewinnsversprechen sind Nepp in der ein oder anderen Art! Im harmlosesten Fall dienen sie nur der Adressgewinnung, wobei teilweise allerdings Dinge abgefragt werden, die datenschutzrechtlich mehr als bedenklich sind. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle kommt es aber darüber hinaus zu teilweise nicht unerheblichen finanziellen Schäden bei den Betroffenen. Zunächst darf ich hier meinen Beitrag zum Thema der teuren Sonderrufnummern in Erinnerung rufen. Vielfach sind sie das eigentliche Anliegen des Absenders, wenn nur über sie weitere Verfahrensschritte zur Erlangung des Gewinns abzuwickeln sind. Über den üblichen Trick mit Warteschleifen und langwierigen Fragespielchen und der Aufforderung zum erneuten Anruf, etc. werden hier massiv Gebühren geschunden, die dem Initiator eine lohnende Beute sind.

Dann gibt es auch immer wieder die verbotene Kopplung des Gewinnversprechens mit einer verpflichtenden Warenbestellung, bei der zudem oft minderwertige Waren zu überteuerten Preisen an den Mann bzw. die Frau gebracht werden. Dabei wird die Überrumpelung im Rahmen des Telefonats, bei dem es ja eigentlich um einen Gewinn gehen sollte, ausgenutzt, was oft dazu führt, dass die Opfer ihre übliche Vorsicht nicht mehr walten lassen und auf Preisvergleiche verzichten. Schlimm ist dies insbesondere dort, wo es um langfristige Verträge geht.

Nun gibt es allerdings seit einiger Zeit die Möglichkeit, einen solchen Gewinnanspruch gerichtlich einzuklagen und aufmerksame Zeitungsleser werden sich auch an Einzelfälle aus der Presse erinnern, in denen dies erfolgreich war. Warum also den Gewinnanspruch nicht klageweise verfolgen? Wäre dies so einfach und erfolgversprechend würde ich es sicher tun, aber der praktische Nutzen dieser Regelung ist nahezu gleich Null, sieht man von wenigen Glücksfällen ab, bei denen sich die Täter besonders dumm angestellt haben. Zunächst einmal ist es extrem schwierig die oft vom Ausland aus agierenden Urheber solcher Gewinnversprechen überhaupt zu greifen. Die Firmen existieren oft nur wenige Tage und werden nach einer solchen Aktion aufgelöst und unter neuem Namen an neuer Adresse wieder als neue Briefkastenfirma eingetragen. Die Callcenter sind oft fremde Dienstleister, die teilweise nicht einmal etwas mit dem Betrug zu tun haben, man ist also extrem mobil und hinterlässt kaum Spuren. Hat man doch einen potentiellen Gegner gegriffen, kommen die Probleme eines oft im Ausland zu führenden Prozesses dazu, bei dem zudem erst einmal Gerichtskosten vorgeschossen werden müssen, und für den man einen Experten vor Ort braucht, der auch nicht umsonst arbeiten wird und ebenfalls Vorschuss verlangt. Den Blick in Ihre Rechtschutzversicherungspolice können Sie sich übrigens üblicherweise sparen! Und um jetzt auch noch die letzten Hoffnungen auf ein gutes Ende eines solchen Verfahrens zunichte zu machen muss man erwähnen, dass die Kapitalausstattung solcher Firmen üblicherweise so gering ist, dass sie bei Verurteilung schlicht und ergreifend insolvent werden. Man bekommt also einen wertlosen Titel.

Und damit nicht genug: Z.B. das deutsche Recht sieht dann auch noch vor, dass die beim verurteilten Beklagten nicht einzutreibenden Gerichtskosten am eigentlich erfolgreichen Kläger hängen bleiben. Und angesichts der hohen Gewinne und der damit entsprechend hohen Gegenstandswerte kommt da einiges zusammen. Fazit: Außer teuren Spesen nichts gewesen! Also wandern auch bei mir als Rechtsanwalt die Millionenversprechen weiterhin massenweise ins Altpapier. Und bei Ihnen sollte es genauso sein.

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