Rechnungen für Telefonbucheinträge
Hiervon sind vor allem Gewerbetreibende immer wieder betroffen. Da flattern
verdächtig nach Telekom aussehende "Rechnungsformulare" ins Haus, in
denen dem ersten Anschein nach Kosten für Telefonbucheinträge geltend gemacht
werden. Freundlicherweise ist der vorausgefüllte Zahlschein gleich mit dabei,
und der "Rechnungsbetrag" klingt auch noch plausibel. Vor allem ist er
aber so gering, dass er in den meisten Unternehmen ohne weitere Überprüfung
angewiesen wird.
Bei genauerer Betrachtung des Formulars stellt man allerdings fest, dass nicht die Telekom oder die DeTeMedien oder ein von ihr beauftragter Verlag der Absender ist. Vielmehr handelt es sich um Firmen, die ihren Namen geschickt an die potentiellen echten Absender solcher Rechnungen anlehnen. Weiter stellt man fest, dass es sich gar nicht um eine Rechnung im eigentlichen Sinn handelt, sondern in Wirklichkeit ein Angebot vorliegt, welches man durch Anweisung der angegebenen Summe annimmt. Dieses Angebot bezieht sich dann auf die Aufnahme der Firma in ein privates Telekommunikationsverzeichnis, welches jedoch keinerlei nennenswerte Verbreitung hat und die geforderten Kosten für einen Eintrag wohl kaum Wert sein dürfte.
Ähnliche Methoden werden auch angewendet, um private Branchendienste und Verzeichnisse und insbesondere auch Einträge in Internet-Portalen zu vermarkten. Selbstverständlich gibt es seriöse Verzeichnisse und Portale, die einen hohen Bekanntheitsgrad haben, und bei denen der kostenpflichtige Eintrag sinnvoll sein kann. Würden diese aber so um Kunden werben? Sehen Sie sich daher Rechnungen genau an, und überlegen Sie, in welchen Verzeichnissen und Portalen kostenpflichtige Einträge tatsächlich für Ihr Unternehmen sinnvoll sind.
Zur Zeit (Dezember 2002) geht ein Mailing der so genannte Online Verlagsgesellschaft aus Düsseldorf um. Wieder mal im schmucklosen Telekom-Design wird allerdings recht offen für einen Eintrag in ein Online-Firmenverzeichnis geworben, der nur schlappe € 845,-- pro Jahr kosten soll. Es mag jeder selbst entscheiden, ob er für den Eintrag auf einer wenig bekannten Internetseite dies bezahlen will. Bei den großen und bekannten Suchmaschinen ist der Eintrag kostenlos, und für € 845,-- im Jahr kann man dort schon einiges an echter Werbung schalten.
Besonders perfide auch folgende Masche mit falschen Rechnungen: Diesmal geht es um angeblich im Zusammenhang mit dem Tod von Angehörigen entstandene Kosten, z.B. für Zeitungsanzeigen. Die angeblichen Rechnungen entpuppen sich oft als Angebote für die Aufnahme der erschienenen Anzeige in private Sterberegister o.ä. Die Täter setzen hierbei auf den besonderen psychischen Stress ihrer Opfer nach dem Verlust naher Angehöriger und rechnen dabei damit, dass Rechnungen im Zusammenhang mit dem Todesfall (gerade auch wenn sie einen Abdruck der Zeitungsanzeige enthalten) nicht so genau geprüft werden.